Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Ebenso wird sich, aus Gründen der besseren Lesbarkeit, auf die Einzahl beschränkt. Sämtliche Bestimmungen gelten gleichermaßen für alle zu betreuenden Tiere.

Mit Unterschrift der Betreuungsvereinbarung erklärt sich der Tierhalter mit den folgenden AGB einverstanden.

Abschnitt I
Hunde
 § 1
Allgemeines
  1. Der zu betreuende Hund wird von der Hundebetreuerin verwahrt, betreut und gepflegt. Während dieser Zeit bleibt der Hundehalter der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  1. Die Hundebetreuerin verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
  1. Die Hundebetreuerin verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund in den dem Hundehalter bekannten Räumlichkeiten unterzubringen, für genügend Auslauf zu sorgen, zu beschäftigen und liebevoll zu betreuen.
  1. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund ordnungsgemäß angemeldet, d. h. über eine Steuer-Nr. verfügt, und gechipt ist.
  1. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegenüber Menschen und anderen Hunden oder Katzen ist.
  1. Der Hundehalter ist verpflichtet, Verhaltensmuster aller Art (z. B. Angst vor…, Unverträglichkeit gegenüber… etc.) sowie etwaige Krankheiten und / oder körperliche Beschwerden (Schmerzen) aber auch besondere Eigenheiten anzugeben.
§ 2
Krankheiten, Parasiten, Impfschutz
  1. Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist sowie einen ausreichenden Impfschutz gegen Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis contagiosa canis, Zwingerhusten und Tollwut besitzt. Ein Nachweis (z. B. Impfpass) ist der Hundebetreuerin auf Verlangen vorzulegen.
  1. Die Hundebetreuerin ist berechtigt, den zu betreuenden Hund im Notfall (z. B. bei Vergiftung oder Verletzung), namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung, in tierärztliche Behandlung zu geben, auch, und vor allem dann, wenn der Hundehalter nicht erreichbar und somit eine vorherige telefonische Absprache nicht möglich ist.

    Sollte der Hund so schwer erkranken, dass er eingeschläfert werden muss, so wird dies nicht ohne Rücksprache mit dem Hundehalter oder dessen Angehörigen vorgenommen.

  1. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Hundehalter die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion der Räumlichkeiten und die Behandlung angesteckter Hunde sowie der im Haus lebenden Katze.
  1. Sofern dem zu betreuenden Hund Medikamente (keine Injektionen / Spritzen) einzugeben sind, ist die Dosierung der Medikamente und deren Verabreichungszeitraum detailliert mitzuteilen. Der Hundehalter nimmt zur Kenntnis, dass die Hundebetreuerin keine ausgebildete Tierärztin oder tiermedizinische Fachangestellte ist, aber die Medikamentengabe nach bestem Wissen und Gewissen ausführen wird.
§ 3
Haftung, Versicherung
  1. Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine Hunde-Haftpflichtversicherung besteht.
  1. Die Hundebetreuerin besitzt eine Hundebetreuer-Haftpflichtversicherung bei der LVM.
  1. Für Schäden, die der zu betreuende Hund während der Zeit beim „V.I.P. Pfötchenservice“ verursacht, übernimmt die Hundebetreuerin keine Haftung. Die Haftung der Hundebetreuerin wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  1. Richtet der zu betreuende Hund beim „V.I.P. Pfötchenservice“ und / oder bei Dritten Schäden an (z. B. Urinflecken, beschädigte Möbel, Bissverletzungen etc.) so haftet hierfür der Hundehalter.
  1. Die Hundebetreuerin schließt jede Haftung auf Schadensersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Pflichtverletzung herbeigeführt.
  1. Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuung ein Restrisiko durch Beißereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes, besteht. Die Hundebetreuerin übernimmt hierfür keine Haftung. Die Haftung der Hundebetreuerin wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 4
Schlüsselübergabe
  1. Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes (Gassiservice) wird diese schriftlich festgehalten.
  1. Der Hundehalter hat zu gewährleisten, dass die Hundebetreuerin alle zur Betreuung nötigen Schlüssel erhält.
  1. Die Hundebetreuerin verpflichtet sich, den Schlüssel an keine unbefugte dritte Person weiterzureichen.
  1. Die Hundebetreuerin haftet nicht für den Diebstahl / Verlust des Schlüssels.
  1. Die Hundebetreuerin verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und auf deren Erhalt, einschließlich des Inventars, Hausrates, Pflanzen und Tiere, zu achten. Für fahrlässige bzw. nicht verschuldete Schäden übernimmt die Hundebetreuerin keine Haftung.
  1. Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen, zur Absicherung des Hundehalters sowie der Hundebetreuerin, verschlossen aufbewahrt werden bzw. unzugänglich sein (z. B. in einem verschlossenen Raum).
  1. Personen, die während der Abwesenheit des Hundehalters zusätzlich Zugang zu der Wohnung bzw. dem Haus haben, sind namentlich und schriftlich bekannt zu geben sowie über die mögliche Anwesenheit der Hundebetreuerin zu informieren.
  1. Sofern der Hundebetreuerin ungewöhnliche Vorkommnisse auffallen, wird sie diese dem Hundehalter umgehend mitteilen.
  1. Bei Gefahr für Hab und Gut (z. B. bei Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) ist die Hundebetreuerin berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder einen Handwerksnotdienst einzuschalten. Die dabei entstehenden Kosten sind vom Hundehalter zu tragen, da es sich hierbei um Schadensminderung handelt.
  1. Die Hundebetreuerin händigt dem Hundehalter den Schlüssel, nach Beendigung der Betreuung, wieder aus. Die Rückgabe des Schlüssels wird ebenfalls schriftlich festgehalten.
§ 5
Betreuung, Fütterung, Gassiservice
  1. Vor Aufnahme des zu betreuenden Hundes in den „V.I.P. Pfötchenservice“ findet ein kostenfreier Kennenlern-Termin statt.
  1. Die Betreuung durch den „V.I.P. Pfötchenservice“ ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Terminvereinbarung kann persönlich, telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail erfolgen.

  1. Bei einer mehrtägigen Betreuung (z. B. dienstliche Abwesenheit, Urlaub etc.) gilt der Termin erst dann als bestätigt, wenn die Anzahlung bis zu dem in der Rechnung geforderten Zeitpunkt eingegangen ist.
  1. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes anzugeben.
  1. Der „V.I.P. Pfötchenservice“ nimmt keine läufigen Hündinnen auf.

    Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird seitens der Hundebetreuerin keine Haftung für die auftretenden Folgen, insbesondere Deckung / Trächtigkeit, übernommen.

  1. Der Hundehalter bringt die Futtermittel für den zu betreuenden Hund sowie eventuell benötigte Medikamente, für die Zeit des Aufenthalts des Hundes beim „V.I.P. Pfötchenservice“, in festen, verschließbaren und beschrifteten Behältnissen mit.
  1. Sollte der zu betreuende Hund während des Aufenthalts beim „V.I.P. Pfötchenservice“ wider Erwarten gegenüber Mensch und Tier ein gefährdendes (z. B. ein stark aggressives) Verhalten entwickeln, so behält sich die Hundebetreuerin vor, den Hund, bis zur Rückkehr des Hundehalters, in sichere Verwahrung (z. B. separater Raum) zu geben und das Vertragsverhältnis sofort zu beenden.

    Dies gilt auch dann, wenn der zu betreuende Hund sich, entgegen der Angaben des Hundehalters, als unverträglich mit anderen Hunden erweisen oder wiederholt durch permanentes Bellen sowie grobes und anhaltendes Belästigen anderer Hunde auffallen sollte.

  1. Sofern der zu betreuende Hund abgeholt und wieder nach Hause gebracht werden soll (Gassiservice), stellt der Hundehalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist oder der Hundebetreuerin alle nötigen Schlüssel gemäß Abschnitt I (Hunde) § 4 Abs. 2 überlassen wird.

    Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes gelten die Bestimmungen aus Abschnitt I (Hunde) § 4.

§ 6
Kosten, Absagen, Stornogebühren
  1. Es gelten jeweils die auf der Homepage des „V.I.P. Pfötchenservice“ angegebenen Preise (zu den Preisen).
  1. Der Rechnungsbetrag ist spätestens am Tag der Betreuung des Hundes in bar zu entrichten oder per Vorkasse auf das in der Rechnung angegebene Konto des „V.I.P. Pfötchenservice“ zu überweisen.

    Bei einer mehrtägigen Betreuung (z. B. dienstliche Abwesenheit, Urlaub etc.) ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, nach Erhalt der Rechnung, fällig.

    Bei vorzeitiger Beendigung der Betreuung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Betreuungskosten.

  1. Bei sich dauerhaft wiederholenden Betreuungen kann der Rechnungsbetrag auch monatlich überwiesen werden.
  1. In Einzelfällen und bei Neukunden behält sich die Hundebetreuerin vor, eine Anzahlung oder den gesamten Betrag in Vorkasse zu fordern.
  1. Absagen für Stunden- und Tagesbetreuungen sind kostenfrei. Die Hundebetreuerin bittet lediglich darum, Betreuungstermine mindestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn abzusagen.
  1. Die Stornogebühren für Absagen einer mehrtägigen Betreuung betragen:
    • bis 20 Tage vor Betreuungsbeginn 25 % der Betreuungskosten
    • bis 10 Tage vor Betreuungsbeginn 50 % der Betreuungskosten
  1. Absagen seitens der Hundebetreuerin im Falle von Krankheit sind kostenfrei und werden mindestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn mitgeteilt. Evtl. getätigte Anzahlungen werden zurückerstattet.

    Eine Vertretung im Falle eines Ausfalls der Hundebetreuerin besteht nicht.

Abschnitt II
Katzen
§ 1
Allgemeines, Haftung
  1. Die zu betreuende Katze wird von der Katzenbetreuerin betreut und gepflegt.
    Während dieser Zeit bleibt der Katzenbesitzer der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  1. Die Katzenbetreuerin haftet im Rahmen des § 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers).
  1. Die Katzenbetreuerin verpflichtet sich, die zu betreuende Katze art- und verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
  1. Der Katzenbesitzer versichert, dass die Katzenbetreuerin über alle Umstände bzgl. Krankheit oder Verhaltensauffälligkeiten informiert wird.
  1. Der Katzenbesitzer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahr sind und die Katzenbetreuerin über etwaige Änderungen unverzüglich informiert wird.
§ 2
Krankheiten
  1. Der Katzenbesitzer versichert, dass die der Katzenbetreuerin überlassene Katze gesund, frei von Ungeziefer und ansteckenden Krankheiten sowie nach aktuellem Stand geimpft ist.

    Sollte die Katze vor Abreise des Katzenbesitzers erkranken, ist die Katzenbetreuerin unverzüglich darüber zu informieren.

  1. Die Katzenbetreuerin ist berechtigt, die zu betreuende Katze im Notfall (z. B. bei Vergiftung oder Verletzung), namens und im Auftrag des Katzenbesitzers sowie auf dessen Rechnung, in tierärztliche Behandlung zu geben, auch, und vor allem dann, wenn der Katzenbesitzer nicht erreichbar und somit eine vorherige telefonische Absprache nicht möglich ist.

    Sollte die Katze so schwer erkranken, dass sie eingeschläfert werden muss, so wird dies nicht ohne Rücksprache mit dem Katzenbesitzer oder dessen Angehörigen vorgenommen.

  1. Sofern der zu betreuenden Katze Medikamente (keine Injektionen / Spritzen) einzugeben sind, ist die Dosierung der Medikamente und deren Verabreichungszeitraum detailliert mitzuteilen. Der Katzenbesitzer nimmt zur Kenntnis, dass die Katzenbetreuerin keine ausgebildete Tierärztin oder tiermedizinische Fachangestellte ist, aber die Medikamentengabe nach bestem Wissen und Gewissen ausführen wird.
§ 3
Schlüsselübergabe, Homesitting
  1. Die Schlüsselübergabe für die Betreuung der Katze wird schriftlich festgehalten.
  1. Der Katzenbesitzer hat zu gewährleisten, dass die Katzenbetreuerin alle zur Betreuung nötigen Schlüssel erhält.
  1. Die Katzenbetreuerin verpflichtet sich, den Schlüssel an keine unbefugte dritte Person weiterzureichen.
  1. Die Katzenbetreuerin haftet nicht für den Diebstahl / Verlust des Schlüssels.
  1. Die Katzenbetreuerin verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und auf deren Erhalt, einschließlich des Inventars, Hausrates, Pflanzen und Tiere, zu achten. Für fahrlässige bzw. nicht verschuldete Schäden übernimmt die Katzenbetreuerin keine Haftung.
  1. Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen, zur Absicherung des Katzenbesitzers sowie der Katzenbetreuerin, verschlossen aufbewahrt werden bzw. unzugänglich sein (z. B. in einem verschlossenen Raum).
  1. Personen, die während der Abwesenheit des Katzenbesitzers zusätzlich Zugang zu der Wohnung bzw. dem Haus haben, sind namentlich und schriftlich bekannt zu geben sowie über die mögliche Anwesenheit der Katzenbetreuerin zu informieren.
  1. Sofern der Katzenbetreuerin ungewöhnliche Vorkommnisse auffallen, wird sie diese dem Katzenbesitzer umgehend mitteilen.
  1. Bei Gefahr für Hab und Gut (z. B. bei Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) ist die Katzenbetreuerin berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder einen Handwerksnotdienst einzuschalten. Die dabei entstehenden Kosten sind vom Katzenbesitzer zu tragen, da es sich hierbei um Schadensminderung handelt.
  1. Die Katzenbetreuerin händigt dem Katzenbesitzer den Schlüssel, nach Beendigung der Betreuung, wieder aus. Die Rückgabe des Schlüssels wird ebenfalls schriftlich festgehalten.
§ 4
Betreuung, Fütterung
  1. Vor Aufnahme der zu betreuenden Katze in den „V.I.P. Pfötchenservice“ findet ein kostenfreier Kennenlern-Termin statt.
  1. Die Betreuung der Katze findet ausschließlich in deren häuslichem Umfeld statt.
  1. Die Betreuung durch den „V.I.P. Pfötchenservice“ ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Terminvereinbarung kann persönlich, telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail erfolgen.

  1. Bei einer mehrtägigen Betreuung (z. B. dienstliche Abwesenheit, Urlaub etc.) gilt der Termin erst dann als bestätigt, wenn die Anzahlung bis zu dem geforderten Zeitpunkt eingegangen ist.
  1. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Katzenbesitzer vor Betreuung der Katze anzugeben.
  1. Der Katzenbesitzer stellt für die Zeit der Betreuung ausreichend Futter, Futter- und Wassernäpfe, Katzentoilette inkl. Streu, ggf. Medikamente sowie Reinigungsmittel (Besen etc.) zur Verfügung.

    Sollte das Futter oder das Zubehör nicht ausreichen, ist die Katzenbetreuerin berechtigt, dieses, auf Kosten des Katzenbesitzers, einzukaufen.

§ 5
Kosten, Absagen, Stornogebühren
  1. Es gelten die auf der Homepage des „V.I.P. Pfötchenservice“ angegebenen Preise (zu den Preisen).
  1. Der Rechnungsbetrag ist vor Beginn der Betreuung in bar zu entrichten oder per Vorkasse auf das in der Rechnung angegebene Konto des „V.I.P. Pfötchenservice“ zu überweisen.

    Bei einer mehrtägigen Betreuung (z. B. dienstliche Abwesenheit, Urlaub etc.) ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, nach Erhalt der Rechnung, fällig.

    Bei vorzeitiger Beendigung der Betreuung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Betreuungskosten.

  1. Bei sich dauerhaft wiederholenden Betreuungen kann der Rechnungsbetrag auch monatlich auf das im Betreuungsvertrag angegebene Konto überwiesen werden.
  1. In Einzelfällen und bei Neukunden behält sich die Katzenbetreuerin vor eine Anzahlung oder den gesamten Betrag in Vorkasse zu fordern.
  1. Absagen für Stunden- und Tagesbetreuungen sind kostenfrei. Die Katzenbetreuerin bittet lediglich darum, Betreuungstermine mindestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn abzusagen.
  1. Die Stornogebühren für Absagen einer mehrtägigen Betreuung betragen:
    • bis 20 Tage vor Betreuungsbeginn 25 % der Betreuungskosten
    • bis 10 Tage vor Betreuungsbeginn 50 % der Betreuungskosten
  1. Absagen seitens der Katzenbetreuerin im Falle von Krankheit sind kostenfrei und werden mindestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn mitgeteilt. Evtl. getätigte Anzahlungen werden zurückerstattet.

    Eine Vertretung im Falle eines Ausfalls der Katzenbetreuerin besteht nicht.

Abschnitt III
Sonstiges
 § 1
Datenschutz
  1. Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über die zu betreuenden Tiere und werden vertraulich behandelt.

    Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind staatliche Stellen oder Tierärzte, denen der „V.I.P. Pfötchenservice“ zur Auskunft verpflichtet ist.

§ 2
Bild- und Videoaufnahmen
  1. Der Tierhalter erlaubt dem „V.I.P. Pfötchenservice“ Bilder und Videos seines Tieres – ohne Nennung des Besitzernamens oder anderen persönlichen Angaben – in den sozialen Medien sowie auf der Homepage zu veröffentlichen.

    Der Tierhalter hat das Recht, diese Vereinbarung für einzelne Bilder zu widerrufen.

  1. Möchte der Tierhalter seine Wohnräume oder die Tätigkeiten des „V.I.P. Pfötchenservice“ bei sich Zuhause mit einer Webcam überwachen, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung.

    Heimlich angefertigte Videoaufnahmen verletzen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Tierbetreuerin und kann zivilrechtlich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in nicht unerheblicher Höhe nach sich ziehen.

Stand: 1. Juli 2024
Änderungen vorbehalten!